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Seite 1 von 2 Am 23.10.2007 haben wir die Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit erhalten.
Statutenmäßige Vertretungsregelung: "Der Obmann vertritt den Verein nach außen. Schriftliche Ausfertigungen des Vereines bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften des Obmannes und des Schriftführers, bzw. in Geldangelegenheiten (vermögenswerte Disposition) des Obmannes und des Kassiers." hier gehts zu den ganzen Statuten... |
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